Lebensmittelzusatzstoffe in der EU

In der EU dürfen nur Zusatzstoffe in Verkehr gebracht werden, die genehmigt und deren Einsatz in sogenannten „Positivlisten" geregelt ist. Nur die dort aufgelisteten Lebensmittelzusatzstoffe dürfen  unter den dort vorgeschriebenen Bedingungen verwendet werden. Derzeit werden in drei Richtlinien die Anwendungs- und Mengenbegrenzungen festgelegt. Lebensmittelzusatzstoffe dürfen also nur bestimmten Lebensmitteln und nur bis zu einer bestimmten Höchstmenge zugesetzt werden.

 
Für die Aufnahme eines Lebensmittelzusatzstoffes in eine „Positivliste“ muss nachgewiesen werden, dass eine hinreichende technische Notwendigkeit gegeben ist, seine Verwendung nicht zur Irreführung des Verbrauchers führt und er bei der vorgeschlagenen Dosis gesundheitlich unbedenklich ist.


Die Bewertung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmittelzusatzstoffen erfolgt durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Ergebnisse der Bewertungen werden in Form von Berichten veröffentlicht.

Zu kennzeichnen sind Zusatzstoffe mit dem Namen der jeweiligen Zusatzstoffklasse. Dieser "Klassenname" informiert den Verbraucher über den Zweck der zugesetzten Substanz: Farbstoff, Konservierungsmittel.. Erfüllt ein Zusatzstoff mehrere Funktionen, ist er nach seiner überwiegenden technologischen Funktion im betreffenden Lebensmittel zu kennzeichnen. Für jede Klasse von Zusatzstoffen ist darüber hinaus noch eine genaue Verkehrsbezeichnung wie Sorbinsäure, Benzoesäure oder die so genannte E-Nummer anzuführen. Solche E-Nummern gelten für alle EU-Länder einheitlich und gelten jeweils für einen spezifischen Zusatzstoff.

 

Liste von Zusatzstoffklassen: 


- Farbstoffe
- Emulgatoren
- Festigungsmittel
- Säureregulatoren
- Süßstoff
- Füllstoffe
- Konservierungsstoffe
- Verdickungsmittel
- Treibgas
- Trennmittel
- Backtriebmittel
- Antioxydationsmittel
- Geliermittel
- modifizierte Stärke
- Mehlbehandlungsmittel
- Schaumverhüter
- Stabilisator
- Überzugsmittel
- Geschmacksverstärker
- Schmelzsalze
- Säuerungsmittel
- Feuchthaltemittel
- Aromen

 

Gehärtete Fette (Transfettsäuren)

Transfettsäuren (TFS) entstehen bei der künstlichen Härtung von pflanzlichen Ölen. Die Teilhärtung dieser Öle erfolgt, damit diese besser in der Lebensmittelherstellung eingesetzt werden können. Durch neue technologische Maßnahmen im Rahmen der Härtung bzw. durch Rezepturänderungen von Produkten ist es möglich, dass keine oder nur sehr wenige Transfettsäuren in Lebensmitteln vorhanden sind.

 

Trans-Fettsäuren kommen vor allem in vielen frittierten Produkten und Backwaren vor, wenn teilgehärtete Fette eingesetzt wurden. Insbesondere enthielten und enthalten Produkte, wie zum Beispiel Pommes frites, Kekse, Kartoffelchips und verschiedene Back- und Bratfette hohe Mengen an Trans-Fettsäuren.

 

Künstliche Transfette sind die gefährlichsten Fette. Sie haben in Lebensmitteln keine notwendige Funktion, fördern aber Herzkreislauf-Erkrankungen. Zusätzlich werden Zusammenhänge mit manchen Krebsformen, Diabetes und anderen häufigen Leiden diskutiert.
Eine Untersuchung an mehr als 12.000 Spaniern zeigt: Transfette sind nicht nur ungesund, sie könnten auch depressiv machen. Ungesättigte Fettsäuren und Olivenöl dürften hingegen vor Depressionen schützen.

 

Quelle: http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Ernaehrung/Empfehlungen/Trans_Fettsaeuren_Verordnung
http://science.orf.at/stories/1674349/

Die durchschnittliche TFS-Aufnahme hat in den letzten Jahren in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten tendenziell abgenommen, was in erster Linie auf Änderung der Rezepturen von Lebensmitteln im Hinblick auf die Verringerung des TFS-Gehaltes zurückzuführen war.

Allerdings weisen bestimmte Lebensmittel (z.B. Krapfen, einige Produkte aus Plunder- und Blätterteig) hohe TFS-Gehalte auf, sodass derzeit bei einer ungünstigen Lebensmittelauswahl eine zu hohe Aufnahme möglich ist.

Die "Österreichische trans-Fettsäuren Verordnung" verbietet, Lebensmittel mit einem Gehalt von mehr als zwei Prozent künstlichen Transfettsäuren im Gesamtfett herzustellen oder in Verkehr zu bringen. Bei zusammengesetzten Lebensmitteln mit einem Fettgehalt von weniger als 20 Prozent ist ein Transfettsäuregehalt von bis zu vier Prozent erlaubt. Die Verordnung gilt nicht für trans-Fettsäuren, die aus Fetten tierischen Ursprungs stammen.

Aus Sicht Stögers ist die Begrenzung der Transfettsäuren in Lebensmitteln "eine seit Jahren überfällige Maßnahme zum Gesundheitsschutz". Zwar habe die Lebensmittelwirtschaft in den vergangenen Jahren viel zur Reduktion der Transfette getan, dies sei aber leider nicht durchgängig der Fall gewesen. Die Notwendigkeit der Maßnahme begründete Stöger zudem mit einem Beispiel: durch falsche Lebensmittelauswahl könne man durchaus auf eine Transfett-Zufuhr von zwölf Gramm pro Tag kommen - empfohlen sei allerdings ein Maximalwert von drei Gramm für Erwachsene und 1,5 Gramm für Kinder.

Durch die verordnete Begrenzung wurde sichergestellt, dass allen Konsumentinnen und Konsumenten Transfettsäureärmere Produkte zur Verfügung stehen. Zu den "Risikowaren" zählen u.a. Backwaren, Fertigprodukte wie Fertigteige, Fast Food, Snacks, Knabbereien und süße Brotaufstriche sowie Mikrowellenpopcorn. Das Beispiel Dänemark - bisher alleiniger Vorreiter in der EU - zeigt, dass die Zufuhr von TFS durch eine gesetzliche Begrenzung stark zurückgeht.


1999 wurde das Thema trans-Fettsäuren der breiteren Öffentlichkeit bekannt. Die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) veröffentlichte damals im November den Gehalt an trans-Fettsäuren im Verhältnis zu anderen Fettsäuren in diversen Lebensmitteln Food and Drug Administration (FDA) ist die Behördliche Lebensmittelüberwachung und die Arzneimittelzulassungsbehörde der Vereinigten Staaten

 

 

Bei Streich- und Speisefetten fällt der TFS-Gehalt mit 1 bis 2 % inzwischen niedriger aus. Die trans-Fettsäureanteile in bestimmten Backwaren (Zwieback, Cracker, Kuchen, Pasteten, Kekse usw.), sowie Frühstücksflocken mit Fettzusatz, Pommes frites, Trockensuppen und einigen Süßwaren schwanken immer noch stark zwischen weniger als 1 und 30 %, je nachdem welche Art von Fetten für die Produktion verwendet wurden.

In einer Untersuchung des Schweizer Fernsehens waren Blätterteig, Frittieröl und Instantsuppen die Spitzenreiter, während beim früher beanstandeten Nutella nur noch geringe Konzentrationen gefunden wurden.

 

Quelle: http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Ernaehrung/Empfehlungen/Trans_Fettsaeuren_Verordnung

 

 

Transfettsäuren kommen übrigens auch natürlich vor, nämlich in Milch. Diese Transfettsäuren haben aber nach derzeitigen Erkenntnissen sogar positive Wirkungen auf den Körper.


Bleibt als Rat der Ernährungsexpertin das, was ohnehin immer für das Essen gilt: Viel Obst und Gemüse essen und vor allem viel Abwechslung in den Speiseplan bringen.

Quelle: http://sciencev1.orf.at/science/news/132320